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FAQ'S ZU RoHS, REACH & CE

REACH

Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals

Die REACH – Verordnung (EG) 1907/2006] ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

REACH ist seit 2007 in Kraft und soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen. Sie soll gleichzeitig den freien Verkehr von Chemikalien auf dem Binnenmarkt gewährleisten und Wettbewerbsfähigkeit und Innovation fördern. REACH beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen. Sie müssen sicherstellen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden. Das Kürzel „REACH“ leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab: Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals. Die REACH-Verordnung gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt.“

Conformité Européenne

CE-Kennzeichnung

Die Buchstaben “CE” erscheinen auf vielen Produkten, die auf dem erweiterten Binnenmarkt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehandelt werden. Sie bedeuten, dass die im EWR verkauften Produkte auf die Einhaltung hoher Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen hin überprüft worden sind. Die CE-Kennzeichnung unterstützt auch den fairen Wettbewerb, indem sie alle Unternehmen zur Einhaltung derselben Regeln verpflichtet.
Durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung auf einem Produkt erklärt ein Hersteller, dass das Produkt alle gesetzlichen Anforderungen für die CE-Kennzeichnung erfüllt und im gesamten EWR verkauft werden kann. Dies gilt auch für Produkte, die in anderen Ländern hergestellt und im EWR verkauft werden.

RoHS

Restriction of certain Hazardous Substances

In der EU-weit geltenden RoHS-Richtlinie (Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikaltgeräten) sind verschiedene chemische Stoffe festgelegt, die in Elektro- und Elektronikgeräten nicht verwendet werden dürfen. Am 22. Juli 2019 tritt in der EU die „erweiterte“ RoHS-Richtlinie mit neuen Stoffverwendungsverboten in Kraft.

Folgende Stoffe sind reglementiert:

  • Blei (PB)
  • Cadmium (Cd)
  • Polybromierte Biphenyle (PBB)
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE)
  • Sechswertiges Chrom
  • Quecksilber (Hg)
  • Butylbenzylphthalat (BBP)
  • Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
  • Dibutylphthalat (DBP)
  • Dibutylphthalat (DBP)

Homogene Materialien die mehr als jeweils 0,1 Gewichtprozent der genannten Stoffe (Cd 0,01 Gewichtsprozent) enthalten, dürfen in Elektrogeräten der unter die in Anhang I der 2011/65/EU gelisteten Gerätekategorien nicht verwendet werden.
Mit diesen so genannten Bagatellgrenzen wird berücksichtigt, dass es Verunreinigungen in ganz geringen Mengen geben kann, die technisch nicht zu verhindern sind.